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ÖGB - Solitaritätsversicherung
Solitarität
ÖGB Solidaritätsversicherung

Anspruchsberechtigt sind Personen, die mindestens drei Jahre Mitglied gewesen sind. Jugendliche Mitglieder, die infolge ihres Alters nicht drei Jahre Mitgliedschaft nachweisen können, werden als für volle drei Jahre zugehörig behandelt.

Begräbniskostenbeitrags-Versicherung für alle Mitglieder

Ausgenommen sind jene Mitglieder der vier Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes, die bereits am 31.12.1971 in Pension waren.

Mitgliedschaftsdauer

  • 3 bis 10 Jahre: Euro 150,00

  • über 10 bis 20 Jahre: Euro 160,00

  • über 20 bis 30 Jahre: Euro 170,00

  • von über 30 Jahren: Euro 180,00

Mitglieder, die bereits vor dem 1. Jänner 1972 im Ruhestand waren, sind mit Euro 102,00 versichert. (Diese Bestimmung gilt nicht für Mitglieder der drei Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und der ehemaligen Eisenbahner).

Todesfallversicherung bei Freizeitunfällen für aktive Mitglieder

Im Falle einer Mitgliedschaftsdauer von

  • 3 bis 10 Jahren: Euro 800,00

  • über 10 bis 25 Jahren: Euro 1.000,00

  • über 25 Jahren: Euro 1.200,00

 

Invaliditäts-Versicherung nach einem Freizeitunfall

Nach der durch eine Freizeitunfall verursachten dauernden Totalinvalidität eines aktiven Mitgliedes werden folgende Versicherungsleistungen erbracht:

Im Falle einer Mitgliedschaftsdauer

  • von 3 bis 10 Jahren bei Totalinvalidität: Euro 3.200,00

  • über 10 bis 25 Jahren bei Totalinvalidität: Euro 4.800,00

  • über 25 Jahren bei Totalinvalidität: Euro 6.400,00

Bei Teilinvalidität wird ein dem Grad der dauernden Invalidität entsprechender Anteil dieser Beträge ausgezahlt.

 

Ablebens-Risikoversicherung

Nach dem durch einen Unfall verursachten Tod eines sich am 1.1.2000 im Ruhestand befindlichen Mitgliedes der Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes und der ehemaligen Eisenbahner, werden folgende Versicherungsleistungen erbracht:
Im Falle einer Mitgliedschaftsdauer von

  • 3 bis 10 Jahren: Euro 875,00

  • über 10 bis 25 Jahren: Euro 1.310,00

  • über 25 Jahren: Euro 1.745,00

 

Spitalgeldversicherung für Spitalaufenthalte nach einem Unfall

Im Falle eines unfallbedingten Spitalsaufenthaltes (sowohl Freizeit-
als auch Berufsunfall) erhalten Sie als aktives Mitglied und
PensionistIn 4 Euro ab dem ersten Tag, sofern der Aufenthalt
mind. 4 Tage dauert. Das Maximum beträgt 308 Euro (= 77 Tage).

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