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Herr Generaldirektor,

im APRIL ist Zahltag

Wiener Dienstrechtsnovelle bringt Verbesserungen für ArbeitnehmerInnen

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) musste die Vordienstzeiten-Anrechnung neu geregelt werden. „Wir haben eine diskriminierungsfreie Lösung gefunden, bei der kein/e Bedienstete/r etwas verlieren wird. Besonders wichtig waren die Verbesserungen betreffend Urlaubs- und Pensionsrecht sowie Frühkarenz“, erkärt Christian Meidlinger, Vorsitzender von younion, den Beschluss der Dienstrechtsnovelle im Wiener Landtag.

 

Mit dieser Dienstordnungsnovelle wurde die 6. Urlaubswoche ab dem 43. Lebensjahr und zwei Urlaubstage mehr ab dem 33. Lebensjahr fixiert. Ebenso konnten mit der Novelle Verbesserungen beim Babymonat, Väterfrühkarenz und der Urlaubsaliquotierung im Zusammenhang mit einer Elternkarenz erzielt werden.

 

„Mit der Dienstrechtsnovelle haben wir nicht die Welt neu erfunden, sondern wir ziehen lediglich

bestehendes ASVG-Recht nach“, verteidigte Meidlinger die Novelle gegen Kritiker. Zum Beispiel gelten

jetzt für einen Wiener Feuerwehrmann oder einen Müllaufleger die gleichen Bestimmungen wie

in ganz Österreich. Dasselbe gilt auch für das Pensionsrecht.

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